Energie­ausweise

Rechtssichere Energieausweise vom eingetragenen Energieausweisausteller

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf eines Gebäudes. Mit dessen Hilfe lassen sich unterschiedliche Gebäude, mit Blick auf die Effizienz und schlussendlich auf die Betriebskosten, vergleichen. Der Energieausweis enthält gemäß dem gültigem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben zum Gebäude selbst sowie Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung, auf deren Basis eine Bewertung des energetischen Niveaus vorgenommen wird. Ab dem Tag der Ausstellung beträgt dessen Gültigkeit grundsätzlich 10 Jahre.

Nutzen Sie unsere Expertise zu Ihrem Vorteil

Als Ingenieure und Energieberater sind wir in der Energieausweisaussteller-Datenbank der Baukammer Berlin für die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude sowie für Nicht-Wohngebäude eingetragen. Dementsprechend können wir gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes sämtliche Arten von Energieausweisen für Sie erstellen. Wir sehen uns in der Pflicht, unser Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Zu diesem Zweck nehmen wir regelmäßig Weiterbildungsangebote wahr.

Wenn es um Ihr Anliegen geht, sind wir schnell zur Stelle. Ortstermine zur Datenaufnahme in Berlin und Brandenburg können jederzeit kurzfristig vereinbart werden. Liegen uns alle notwendigen Informationen vor, beginnen wir unmittelbar mit der Bearbeitung Ihres Auftrages.

Wir erstellen Ihren Energieausweis zum Pauschalpreis, ohne versteckte Nebenkosten.

Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich. 
Wir unterbreiten Ihnen gerne das passende Angebot. 

Grundpauschale Verbrauchsausweis

Für Wohngebäude mit einer Wohneinheit

auf Anfrage

Grundpauschale Bedarfsausweis

Für Wohngebäude mit einer Wohneinheit

auf Anfrage

Leistungsumfang

Im Pauschalpreis enthalten

  • Erstellung eines Energieausweises gemäß § 79 bis § 88 des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (Datenaufnahme durch den:die Auftraggeber:in)
  • Erwerb und Verwendung einer Registriernummer der GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
  • Übersendung des Energieausweises in elektronischer Form als PDF-Datei

Zusätzliche Leistungen

Gegen Aufpreis buchbar

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Erfassungsbogen, nebst der in diesem geforderten Anlagen

Den Erfassungsbogen erhalten Sie nach erfolgter Auftragserteilung von uns.

Hinweis: Für die Richtigkeit der im Erfassungsbogen gemachten Angaben hat der:die jeweilige Verfasser:in Sorge zu tragen und diese zu bestätigen. Mögliche Bußgelder bei Falschangaben gehen ausschließlich zu Lasten dieser Person. Alternativ übernehmen wir die Datenaufnahme gerne gegen eine gesonderte Vergütung für Sie und führen einen entsprechenden Ortstermin durch (siehe zusätzliche Leistungen).

Informationen

Die oben genannte Honorarpauschale bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude.

Benötigen Sie einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude oder zusätzliche Leistungen?
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir sind für Sie in ganz Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick) und Brandenburg (Barnim, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt (Oder), Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Uckermark) im Einsatz.

Wann wird eine Energie­ausweis benötigt?

Wann ein Energieausweis benötigt wird, leitet sich aus § 80 des Gebäudeenergiegesetzes ab. Im Wesentlichen wird dieser für jedes Gebäude benötigt, welches auf übliche Temperaturen beheizt wird bzw. werden soll. Insbesondere muss der Energieausweis in folgenden Fällen vorgelegt werden:

  • Bei dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils (z.B. einer Wohn- oder Gewerbeeinheit)
  • Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • Bei der Sanierung eines Gebäudes, sofern dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgeführt wurde
  • Bei der Erweiterung eines Gebäudes, sofern dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgeführt wurde

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?

Grundsätzlich gibt es zweit Arten von Energieausweisen. Einerseits den Verbrauchsausweis, welcher auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei zusammenhängenden Jahre (ohne bauliche Veränderung) des betrachteten Gebäudes erstellt wird. Andererseits den Bedarfsausweis, welcher die entsprechende Klassifizierung des Energieniveaus anhand von dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf des Gebäudes vornimmt. Dies hat den Vorteil, dass eine nutzerunabhängige Beurteilung der Effizienz möglich ist. Daher können Energieausweise desselben Gebäudes, welche auf verschiedenen Grundlagen /Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) ermittelt wurden unterschiedliche Ergebnisse auf der Bewertungsskala ausweisen.

Im Allgemeinen kann der Auftraggeber frei zwischen einem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis wählen. In Sonderfällen besteht jedoch die Pflicht zur Erstellung eines Bedarfsausweises. Der Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen obligatorisch:

  • Bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Bei Neubauten, da hier noch keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen
  • Bei Gebäuden, bei denen kürzlich Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (Heizungsanlage) durchgeführt wurden (In diesen Fällen müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei zusammenhängenden Jahren nach Durchführung der entsprechenden Maßnahmen vorliegen)

Rechtssicherheit

Damit der Energieausweis seine Rechtsgültigkeit erlangt, erwerben wir im Zuge der Ausstellung des Energieausweises eine entsprechende Registriernummer für Energieausweise bei der GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Sie. Seit dem 01.05.2014 müssen Energieausweise in Deutschland registriert werden. In diesem Zusammenhang werden die ausgestellten Energieausweise über die entsprechende Registriernummer stichprobenartig kontrolliert. Daher ist bei der Erstellung der Ausweise besondere Sorgfalt erforderlich.

Wir betreuen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Rufen Sie uns einfach an oder schicken eine E‑Mail.

Schmittel van Berkum
Ingenieure PartGmbB

Kaiserdamm 12
14057 Berlin